AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen an Bord der „Odra Queen”
Die Bedingungen treten am 1. April 2024 in Kraft und gelten für alle mit dem Beförderer geschlossenen Verträge.
§1. Begriffsbestimmungen
- Bedingungen — die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Beförderungsleistungen an Bord der „Odra Queen”.
- Vertrag — der Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, der die Bedingungen umfasst und zwischen dem Beförderer und dem Passagier geschlossen wird, sei es direkt oder über bevollmächtigte Vertreter, Repräsentanten oder Vermittler.
- Ticket — das Dokument, das den Abschluss eines Vertrags zwischen dem Beförderer und dem Passagier bestätigt.
- Beförderer — KJT SP. Z O.O., Wichrowe Wzgórza 76/4, 72-001 Siadło Dolne, Polen, NIP (Steuernummer): 8513270890, REGON: 521305236.
- Passagier — eine Person, die die Dienstleistung auf Grundlage eines Vertrags nutzt.
- Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität — ein Passagier, der eine Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 ist.
- Gepäck — Gegenstände, die sich unter der Kontrolle oder im Besitz des Passagiers befinden.
- Notwendige medizinische Ausrüstung — medizinische und unterstützende Ausrüstung, die für Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität erforderlich ist.
- Assistenzhund — ein speziell ausgebildeter, gekennzeichneter und geimpfter Hund, der für Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität erforderlich ist und über ein gültiges Ausbildungszertifikat sowie aktuelle Impfungen verfügt.
- Wertsachen — wertvolle Gegenstände oder Dokumente, wie Zahlungsmittel, Schmuck usw.
- Beförderung — die Dienstleistung der Beförderung von Personen und ihrem Gepäck auf Grundlage eines Vertrags.
- Dienstleistung — die Dienstleistung der Beförderung von Personen und ihrem Gepäck, die der Beförderer an Bord des Schiffes auf Grundlage eines Vertrags erbringt.
- Fahrpreis — der Preis für die Beförderung oder Dienstleistung.
- Fahrplan — die Übersicht der Anfangs- und Endzeiten der Dienstleistungen auf den vom Beförderer betriebenen Strecken.
- Preisliste — die Übersicht der Fahrpreise und sonstiger mit den Dienstleistungen verbundener Kosten in den einzelnen Häfen auf den vom Beförderer betriebenen Strecken.
- Schiff — das Schiff „Odra Queen”, das vom Beförderer zur Erbringung der Dienstleistungen genutzt wird.
- Höhere Gewalt — äußere Ereignisse außerhalb der Kontrolle des Beförderers, wie Kriege, Blockaden, Streiks usw.
§2. Allgemeine Bestimmungen
- Die Bedingungen sind fester Bestandteil aller vom Beförderer während ihrer Gültigkeitsdauer geschlossenen Verträge.
- Für den Vertrag und die Bedingungen gilt das Recht der Republik Polen sowie internationale Vorschriften, insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010.
- Zusammenfassungen der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 und der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 sind den Bedingungen als Anhänge beigefügt.
- Alle Streitigkeiten werden, sofern nicht anders bestimmt, von dem für Stettin zuständigen ordentlichen Gericht entschieden.
§3. Vertrag und Beförderung
- Der Beförderer verpflichtet sich, die Dienstleistung gemäß dem Vertrag und den Bedingungen zu erbringen.
- Die Person, die ein Ticket reserviert, muss den Beförderer über die Bedürfnisse von Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität informieren.
- Die Passagiere sind verpflichtet, die Anweisungen der Besatzung sowie die Bordvorschriften des Schiffes zu befolgen.
- Der Beförderer behält sich das Recht vor, die Beförderung eines Passagiers oder seines Gepäcks im Falle eines Verstoßes gegen die Bedingungen oder die Sicherheitsvorschriften zu verweigern.
§4. Reservierungen und Gebühren
- Reservierungen können online, telefonisch oder persönlich im Büro des Beförderers vorgenommen werden.
- Gebühren für die Beförderung sind innerhalb der vom Beförderer festgelegten Frist zu entrichten.
- Personen, die für ein vor Ort gekauftes Ticket eine Mehrwertsteuerrechnung erhalten möchten, sollten dies vor der Zahlung mitteilen.
- Die Gebühr für ein an Bord gekauftes Ticket kann in bar oder mit Zahlungskarte entrichtet werden.
- Die Gebühr für ein online gekauftes Ticket kann per Zahlungskarte, Überweisung oder über das Schnellzahlungssystem PayU entrichtet werden.
- Ein online gekauftes Ticket wird nach Zahlungseingang automatisch an die beim Kauf angegebene E-Mail-Adresse versandt, spätestens jedoch eine Stunde nach Bestätigung der Zahlung.
- Der Passagier ist verpflichtet, beim Betreten des Schiffes das online gekaufte Ticket entweder elektronisch (auf dem Bildschirm eines Mobilgeräts) oder ausgedruckt vorzulegen.
§5. Rückerstattungen und Beschwerden
- Rückerstattungen sind gemäß den geltenden Bestimmungen von Art. 27 des Gesetzes vom 30. Mai 2014 über Verbraucherrechte möglich.
- Beschwerden sind elektronisch an folgende Adresse zu richten: info@odraqueen.pl.
§6. Gepäck
- Passagiere haben das Recht, eine begrenzte Menge Gepäck ohne zusätzliche Gebühr zu befördern.
- Handgepäck muss an den dafür vorgesehenen Stellen an Bord des Schiffes untergebracht werden.
- Der Beförderer haftet nicht für wertvolles Gepäck, das vor der Anmeldung an Bord des Schiffes nicht gemeldet wurde.
§7. Haftung und Beschränkungen
- Die Haftung des Beförderers für Schäden, die Passagieren entstehen, ist auf den in den geltenden Vorschriften festgelegten Betrag beschränkt.
- Der Beförderer haftet nicht für Schäden, die durch Höhere Gewalt oder durch Handlungen Dritter verursacht wurden.
§8. Rechte von Passagieren mit Behinderungen
- Der Beförderer verpflichtet sich, Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität einen gleichberechtigten Zugang zu gewährleisten.
- Passagiere haben das Recht, Unterstützung bei der Beförderung zu beantragen und Notwendige medizinische Ausrüstung zu nutzen.
§9. Änderungen des Fahrplans
- Der Beförderer behält sich das Recht vor, aus Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, Änderungen am Fahrplan vorzunehmen.
- Im Falle der Absage einer Fahrt haben Passagiere Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr oder auf die Nutzung einer anderen verfügbaren Dienstleistung.
§10. Schlussbestimmungen
- Die Bedingungen können gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften geändert werden.
- In Angelegenheiten, die durch diese Bedingungen nicht geregelt sind, gilt das Recht Polens.
- Diese Bedingungen treten am 1. April 2024 in Kraft und bleiben bis zu ihrer Änderung gültig.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Passagiere, die die Personenbeförderungsleistungen an Bord der „Odra Queen” nutzen, rechtlich verbindlich.